Ab dem 12.12.2023 sind in unserer Unternehmensgruppe interne Hinweisgebermeldestellen eingerichtet. Die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze innerhalb unserer Unternehmensgruppe eingehalten werden.
Darüber hinaus werden hinweisgebende Personen durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien wie zum Beispiel Kündigung, Gehaltsänderung oder auch Aufgabenverlagerung geschützt.
Die Hinweisgebermeldestelle wird durch externe Vertrauensanwältinnen, Rechtsanwältin Claudia Vogel und Rechtsanwältin Dr. Stefanie Heinrich betrieben, www.vogel-heinrich.eu. Was Sie bei der Abgabe eines Hinweises beachten müssen, wie Sie einen Hinweis abgeben und das Verfahren der Bearbeitung eines Hinweises durch unsere Vertrauensanwältinnen finden Sie unter:
www.vogel-heinrich.eu/fuer-hinweisgeber
Dort finden Sie unter www.vogel-heinrich.eu/unsere-vertragspartner die entsprechenden Kacheln unserer Unternehmensgruppe.
Hinweisgebende Personen können grundsätzlich wählen, ob sie sich an unsere interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie hier: Meldestelle des Bundes
Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Grundlagen des Unternehmens wird sichergestellt, dass ethische und soziale Richtlinien befolgt werden. Dazu erfüllt die sicht-pack Hagner GmbH die Forderungen des internationalen
Standards SA8000®, des amfori-BSCI-Verhaltenskodex und der Sedex-Vorgaben für SMETA (Sedex Members Ethical Trade Audit):
Verbot von Kinderarbeit
Verbot von Zwangsarbeit
Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter
Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit
Verbot von Diskriminierung aufgrund von Rassenzugehörigkeit, gesellschaftlicher Klasse, Nationalität, Religion, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gewerkschafts- oder politischer Zugehörigkeit
Verbot von Disziplinarmaßnahmen, die einhergehen mit Gebrauch von körperlicher Bestrafung, psychischer und physischer Nötigung sowie verbalem Missbrauch der Mitarbeiter
Einhaltung der Arbeitszeiten nach internationalen Richtlinien und dem deutschen Arbeitszeitgesetz
Vergütung entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen und reicht aus, um den Grundbedarf zu decken plus eines zusätzlich frei verfügbaren Einkommens
Verbot von Korruption, Bestechung und jeglicher Art betrügerischen Geschäftsgebarens
Einhaltung eines fairen Wettbewerbs, des Kartellrechts und geistiger Eigentumsrechte
Management zur Überprüfung und Einhaltung aller Richtlinien und Vorgaben
Alle Beschwerden, Hinweise und Fragen zu diesen o.g. Themen können an die Beauftragten im Unternehmen (Betriebsrat oder die SA8000-Arbeitnehmervertreter) oder direkt an eine Kontaktperson beim TÜV-Süd bzgl. SA8000 gerichtet werden. Kontaktdaten sind:
TÜV SÜD Management Service GmbH - Dudenstr. 28 – D 68167 Mannheim
Anja Meier E-Mail: anja.meier@tuvsud.com
Tel. +49 151 58431072
Zertifizierungsstelle SAAS Social Accountability Accreditation Services 9 East 37th Street, 10th Floor – USA New York, NY 10016
E-Mail: saas@saasaccreditation.org
Tel. +1 212 391 2106 - 223
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24 – D 10117 Berlin
Telefonische Beratung: +49 30 18 555 – 1865
E-Mail: beratung@ads.bund.de